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Textbausteine:
  Rechtsbehelfsbelehrung: >
    Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
    Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim
    #{{Schule.first.bezeichnung2}}, #{Schule.first.strasse},
    #{Schule.first.plz}, #{Schule.first.ort}, schriftlich oder zur Niederschrift
    zu erheben. <br>Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines
    Bevollmächtigten versäumt wird, wird dies Verschulden der
    Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.
  APO: >
    Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
    Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK) vom
    26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).
  RV_BFS: >
    Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der
    Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung.
  FS-Vereinbarung: >
    Die Vereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz
    vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung).
  FS-Vereinbarung2: >
    Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über
    Fachschulen (Beschluss der KMK vom 7.11.2002 in der jeweils geltenden
    Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland
    anerkannt.
  Notenstufen: >
    Notenstufen gemäß § 48 SchulG:
    1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft,
    6 = ungenügend
  Fremdsprachenniveau: >
    Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in
    Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für
    Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei
    Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere
    in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der
    sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt.