--- Textbausteine: Rechtsbehelfsbelehrung: > Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim #{{Schule.first.bezeichnung2}}, #{Schule.first.strasse}, #{Schule.first.plz} #{Schule.first.ort}, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dies Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet. APO: > Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1). RV_BFS: > Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung. FS-Vereinbarung: > Die Vereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung). FS-Vereinbarung2: > Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der KMK vom 7.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. Notenstufen: > Notenstufen gemäß § 48 SchulG: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend Fremdsprachenniveau: > Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt.