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  1. ---
  2. Textbausteine:
  3. Rechtsbehelfsbelehrung: >
  4. Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
  5. Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim
  6. #{{Schule.first.bezeichnung2}}, #{Schule.first.strasse},
  7. #{Schule.first.plz}, #{Schule.first.ort}, schriftlich oder zur Niederschrift
  8. zu erheben. Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines
  9. Bevollmächtigten versäumt wird, wird dies Verschulden der
  10. Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.
  11. APO: >
  12. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
  13. Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK) vom
  14. 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).
  15. RV_BFS: >
  16. Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der
  17. Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung.
  18. FS-Vereinbarung: >
  19. Die Vereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung).
  20. FS-Vereinbarung2: >
  21. Der Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über
  22. Fachschulen (Beschluss der KMK vom 7.11.2002 in der jeweils geltenden
  23. Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland
  24. anerkannt.
  25. Notenstufen: >
  26. Notenstufen gemäß § 49 SchulG:
  27. 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft,
  28. 6 = ungenügend
  29. Fremdsprachenniveau: >
  30. Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in
  31. Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für
  32. Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei
  33. Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere
  34. in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der
  35. sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt.