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  1. ---
  2. Textbausteine:
  3. Rechtsbehelfsbelehrung: >
  4. Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des
  5. Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim
  6. #{{Schule.first.bezeichnung2}}, #{Schule.first.strasse},
  7. #{Schule.first.plz}, #{Schule.first.ort}, schriftlich oder zur Niederschrift
  8. zu erheben. Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines
  9. Bevollmächtigten versäumt wird, wird dies Verschulden der
  10. Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.
  11. APO: >
  12. Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des
  13. Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK) vom
  14. 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).
  15. RV_BFS: >
  16. Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der
  17. Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung.
  18. FS-Vereinbarung: >
  19. Die Vereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung).
  20. Notenstufen: >
  21. Notenstufen gemäß § 49 SchulG:
  22. 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft,
  23. 6 = ungenügend
  24. Fremdsprachenniveau: >
  25. Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in
  26. Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für
  27. Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei
  28. Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere
  29. in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der
  30. sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt.