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         5. Sie werden nach §§ 41a und 41f Anlage D APO-BK (SGV. NRW. 223/BASS 13-33
         5. Sie werden nach §§ 41a und 41f Anlage D APO-BK (SGV. NRW. 223/BASS 13-33
-        Nr. 1.1) zum 1 Ersten Teil der Berufsabschlussprüfung zugelassen, da die
+        Nr. 1.1) zum
+        <Voffset v="0.5" />
+				<b>Ersten Teil der Berufsabschlussprüfung zugelassen,</b> da die
         Möglichkeit des Bestehens des Ersten Teils der Berufsabschlussprüfung besteht.
         Möglichkeit des Bestehens des Ersten Teils der Berufsabschlussprüfung besteht.
         <br />Sie können der Schulleiterin spätestens am zweiten Werktag nach
         <br />Sie können der Schulleiterin spätestens am zweiten Werktag nach
         dieser Bekanntgabe der Zulassung zum Ersten Teil der
         dieser Bekanntgabe der Zulassung zum Ersten Teil der
         Berufsabschlussprüfung bis zu zwei Fächer schriftlich benennen, in denen
         Berufsabschlussprüfung bis zu zwei Fächer schriftlich benennen, in denen
-        sie mündlich geprüft werden möchten. Die Meldung ist möglich
+        sie mündlich geprüft werden möchten.
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+				Die Meldung ist möglich
         <br />5.1. für die Einbringung der Note der mündlichen Prüfung in der
         <br />5.1. für die Einbringung der Note der mündlichen Prüfung in der
         Abiturprüfung im vierten Abiturfach nach Nummer 2 und bis zu einem Fach
         Abiturprüfung im vierten Abiturfach nach Nummer 2 und bis zu einem Fach
         nach Nummer 3 oder gegebenenfalls Nummer 4,
         nach Nummer 3 oder gegebenenfalls Nummer 4,