Schulnummer: {schule.SchulNr}
{#if notenstufen}
Notenstufen gemäß § 48 SchulG: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend,
4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend
{/if}
{#if ger}
1Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in
Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für
Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei
Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere
in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der
sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt.
{/if}
{#if verordnung}
Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung
in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung
Berufskolleg, APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1).
{#if bfs}
Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der
Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung.
{/if}
{/if}
{#if rechtsbehelfsbelehrung}
Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats
nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch
ist beim {schule.Bezeichnung2}, {schule.Strasse}, {schule.PLZ} {schule.Ort},
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Falls die Frist durch
das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dies
Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet.
{/if}