{#each schueler as s (s.ID)} {#each s.abschnitte.filter(aktHalbjahr) as hj (hj.ID)}
{bg(s, 'Schulform')}
{bg(s, 'Bereich')} {#if s.ASDSchulform.startsWith('B')}
Abschluss {@html s.Geschlecht === 3 ? bg(s, 'Berufsbezeichnung_m') : bg(s, 'Berufsbezeichnung_w')} {/if}
{s.anrede} {s.Vorname} {s.Zusatz || ''} {s.Name},
geboren am {datum(s.Geburtsdatum)} in {s.Geburtsort},
war vom {datum(s.BeginnBildungsgang)} bis {datum(s.Entlassdatum)} {s.schueler_in} des Bildungsgangs {bg(s, 'Zeugniskopf')}.
{s.Geschlecht === 3 ? 'Er':'Sie'} war zuletzt {s.schueler_in} in der Klasse {s.Klasse}. Leistungen laut Konferenzbeschluss vom {datum(hj.Konferenzdatum)}:
{#if zeigeVersetzungsvermerk} {versetzungsvermerk(hj)} {/if} Bemerkungen
{@html bemerkungen(hj)}
Seite 2/2 des Abgangsszeugnisses für {s.anrede} {s.Vorname} {s.Zusatz || ''} {s.Name} {#if zeige_FHR} {s.anrede} {s.Vorname} {s.Zusatz || ''} {s.Name} hat nach § 13 a Absatz 1 Anlage D APO-BK mit der Versetzung in die Jahrgangsstufe 12 die Voraussetzungen für die Zuerkennung des schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt. Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet. Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis einer mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht als Nachweis der Fachhochschulreife. Es berechtigt in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zum Studium an Fachhochschulen. Durchschnittsnote: {s.DurchschnittsnoteFHR} – in Worten: {s.DSN_FHR_Text} {/if}
{/each} {/each}