Schulnummer: {schule.SchulNr}

{#if notenstufen} Notenstufen gemäß § 48 SchulG: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = befriedigend, 4 = ausreichend, 5 = mangelhaft, 6 = ungenügend {/if} {#if ger} 1Der Unterricht in den modernen Fremdsprachen hat auf der nach dem Fach in Klammern angegebenen Niveaustufe des „Europäischen Referenzrahmens für Sprachen: Lernen, Lehren, Beurteilen“ stattgefunden. Sind zwei Referenzniveaus ausgewiesen, ist das niedrigere in vollem Umfang, das höhere in Anteilen erreicht. Bei mindestens ausreichenden Leistungen wird der sprachliche Kompetenzerwerb auf diesem Niveau bescheinigt. {/if} {#if verordnung} Dem Zeugnis liegen zugrunde: Die Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg, APO-BK) vom 26. Mai 1999 (SGV. NRW. 223/BASS 13 – 33 Nr. 1.1). {#if bfs}
Die Rahmenvereinbarung über die Berufsfachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 17.10.2013) in der jeweils geltenden Fassung. {:else if fs}
Die Vereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung). {:else if fsasz}
Abschluss der Fachschule entspricht der Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 in der jeweils geltenden Fassung) und wird von allen Ländern in der Bundesrepublik Deutschland anerkannt. {/if} {/if} {#if rechtsbehelfsbelehrung} Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen dieses Zeugnis kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Zeugnisses Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist beim {schule.Bezeichnung1}, {schule.Strasse}, {schule.PLZ} {schule.Ort}, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Falls die Frist durch das Verschulden einer/eines Bevollmächtigten versäumt wird, wird dieses Verschulden der Widerspruchsführerin/dem Widerspruchsführer zugerechnet. {/if}