{#each schueler as s (s.ID)} {#each s.abschnitte.filter(aktHalbjahr) as hj (hj.ID)}
Zulassung zur Ersten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung für den Bildungsgang Erzieherin und Allgemeine Hochschulreife/ Erzieher und Allgemeine Hochschulreife

Bekanntgabe der Vornoten, der bisherigen Prüfungsergebnisse im Rahmen der Abiturprüfung, der vorläufigen1 Abschlussnoten und der Zulassung zur Ersten Teilprüfung im Bildungsgang Erzieherin und Allgemeine Hochschulreife/ Erzieher und Allgemeine Hochschulreife Beschluss des allgemeinen Prüfungsausschusses
Sehr geehrte{s.Geschlecht === 4 ? "" : "r"} {s.anrede} {s.Vorname} {s.Zusatz || ""} {s.Name}, in seiner Sitzung am {datum(hj.ZeugnisDatum)} hat der allgemeine Prüfungsausschuss die Leistungen1,2 in den Fächern gemäß der Nummern 1 bis 4 festgestellt und über die Möglichkeit des Bestehens der Ersten Teilprüfung der Berufsabschlussprüfung gemäß Nummer 5 entschieden. 1. Fächer, die im Rahmen des schriftlichen Abiturverfahrens geprüft wurden. In diesen Fächern ist im Rahmen der Ersten Teilprüfung keine gesonderte mündliche Prüfung möglich3:
Fach Vornote Note der vorläufige Abschlussnote
schriftlichen Prüfung mündlichen Prüfung
{bkfach(s, "LK1").fach.Zeugnisbez} {bkfach(s, "LK1").Vornote} {bkfach(s, "LK1").NoteSchriftlich} {bkfach(s, "LK1").NoteMuendlich || ""} {bkfach(s, "LK1").NoteAbschluss}
{bkfach(s, "LK2").fach.Zeugnisbez} {bkfach(s, "LK2").Vornote} {bkfach(s, "LK2").NoteSchriftlich} {bkfach(s, "LK2").NoteMuendlich || ""} {bkfach(s, "LK2").NoteAbschluss}
{bkfach(s, "AB3").fach.Zeugnisbez} {bkfach(s, "AB3").Vornote} {bkfach(s, "AB3").NoteSchriftlich} {bkfach(s, "AB3").NoteMuendlich || ""} {bkfach(s, "AB3").NoteAbschluss}
2. Fach, das im Rahmen des Abiturverfahrens mündlich geprüft wurde. Dieses Fach kann als Fach mit mündlicher Prüfung im Rahmen der Ersten Teilprüfung eingebracht werden, wenn dadurch das Bestehen der Ersten Teilprüfung nicht gefährdet wird.4,5 Die Note der mündlichen Prüfung und die sich hieraus ergebenden vorläufigen Abschlussnote wird zur Information in Klammern angegeben, damit sie bei der späteren Entscheidung für eine Einbringung einbezogen werden kann:
Fach Vornote Note der mündlichen Prüfung Vorläufige Abschlussnote
{bkfach(s, "AB4").fach.Zeugnisbez} {bkfach(s, "AB4").Vornote} ({bkfach(s, "AB4").NoteSchriftlich}) ({bkfach(s, "AB4").NoteAbschluss})
3. Weitere Fächer, die in die Zulassungsentscheidung für die Erste Teilprüfung einbezogen und im Rahmen der Ersten Teilprüfung mündlich geprüft werden können6: {#each s.bk_abschluss_faecher.filter( (f) => f.Kursart.startsWith("GK") ) as f} {/each}
Fach Vornote
{f.fach.Zeugnisbez} {f.Vornote}
4. Weitere Fächer, die nicht in die Zulassungsentscheidung für die Erste Teilprüfung einbezogen werden. Fächer, die gegebenenfalls im Rahmen der Ersten Teilprüfung mündlich geprüft werden können, sind gekennzeichnet6,7: {#each s.bk_abschluss_faecher.filter((f) => (f.Kursart.startsWith("ZK") && !f.Vornote.startsWith("E")) || (f.Kursart.startsWith("GK") && f.fach.IstSprache === "+")) as f} {/each}
Fach Vornote
{f.fach.Zeugnisbez} {f.Vornote}
5. Sie werden nach §§ 41a und 41f Anlage D APO-BK (SGV. NRW. 223/BASS 13-33 Nr. 1.1) zum Ersten Teil der Berufsabschlussprüfung zugelassen, da die Möglichkeit des Bestehens des Ersten Teils der Berufsabschlussprüfung besteht.
Sie können der Schulleiterin spätestens am zweiten Werktag nach dieser Bekanntgabe der Zulassung zum Ersten Teil der Berufsabschlussprüfung bis zu zwei Fächer schriftlich benennen, in denen sie mündlich geprüft werden möchten. Die Meldung ist möglich
5.1. für die Einbringung der Note der mündlichen Prüfung in der Abiturprüfung im vierten Abiturfach nach Nummer 2 und bis zu einem Fach nach Nummer 3 oder gegebenenfalls Nummer 4,
5.2. für bis zu zwei Fächern nach Nummer 3 oder gegebenenfalls Nummer 4.
{/each} {/each}