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             .voffset-4
               |#{s.geschlecht == 3 ? "Der Schüler" : "Die Schülerin"} hat nach
-                § 13 a Absatz 1 Anlage D APO-BK mit der Versetzung in die
+                § 13 a Absatz 5 Anlage D APO-BK mit der Versetzung in die
                 Jahrgangsstufe 12 die Voraussetzungen für die Zuerkennung des
                 schulischen Teils der Fachhochschulreife erfüllt.
               br
-              |Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis einer
-                mindestens zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung nach
-                Bundes- oder Landesrecht als Nachweis der Fachhochschulreife.
-                Es berechtigt in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen
-                und Schleswig-Holstein zum Studium an Fachhochschulen.
+              |Dieses Zeugnis gilt in Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
+                ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikums-Ausbildungsordnung vom 11.12.2006 (BASS
+                13-31 Nr. 1) als Nachweis der Fachhochschulreife. Das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule
+                des Landes Nordrhein-Westfalen.
+              br/
+              |Dieses Zeugnis gilt auch als Nachweis des schulischen Teils der Fachhochschulreife in den Ländern
+                Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
+                Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
               .voffset-2
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